Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Geschäftskunden von onvista media für Werbeschaltungen
1. Auftragspartner, Werbeauftrag
1.1 Die onvista media GmbH (nachfolgend „onvista“) übernimmt die Beratung und Vermarktung bezüglich Werbung sowohl auf ihren eigenen Internetseiten, wie z.B. auf dem Finanzportal onvista unter www.onvista.de, als auch auf den Internetseiten ihrer Vermarktungskunden (z.B. dem comdirect Informer). „Auftrag“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) ist der Werbeauftrag eines Kunden („Auftraggeber“) an onvista zur Schaltung einer oder mehrerer Werbeflächen zum Zwecke der Verbreitung im Internet , auf mobilen Websites oder auf den von onvista betriebenen mobilen Apps und Social Media Kanälen sowie auf einer oder mehreren von onvista vermarkteten Internetseiten.
1.2 Eine „Werbefläche“ im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen kann aus einem oder mehreren der folgenden Elemente bestehen: einem Text oder einem Bild (z.B. Button, Banner, Interstitial, Logo, sonstige Integration in die Webseite) oder aus Tonfolgen und Bewegtbildern, jeweils mit einem Verweis (Link) auf die Internetseiten oder Apps des Auftraggebers oder auf weiterführende Internetseiten oder Apps von onvista. Werbeflächen im Sinne dieser AGB sind auch sonstige von onvista angebotene Sonder-Werbeformen (z.B. Microsites oder sonstige Content-Integrationen, wie z.B. in Vergleichstools oder Social Media Formaten).
2. Auftragsabschluss, Preise und Rabatte
2.1 Angebote von onvista sind in jedem Fall freibleibend. Der Auftrag kommt ausschließlich durch die schriftliche Bestätigung durch onvista, durch Einstellen in die von onvista vermarkteten Internetseiten und Apps oder durch sonstige Erbringung der Werbeleistung zustande. Mündliche oder telefonische Bestätigungen können eine schriftliche nicht ersetzen. Vertragspartner des Auftraggebers ist stets und ausschließlich onvista. Sofern Aufträge auch über externe Vermarktungspartner generiert werden, handeln diese Drittparteien im eigenen Namen auf Rechnung von onivsta.
2.2 Es gelten ausschließlich diese AGB sowie die einen Auftragsbestandteil bildenden Preislisten zu den jeweiligen Internetseiten, mobilen Webseiten, Apps und Social Media Plattformen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten finden ausdrücklich keine Anwendung, soweit sie nicht mit diesen AGB übereinstimmen. Diese AGB finden auch auf zukünftige Aufträge des Auftraggebers zur Werbeschaltung auf den von onvista vermarkteten Internetseiten, mobilen Websiten, Apps und Social Media Plattformen Anwendung, ohne dass ihre erneute Einbeziehung erforderlich ist.
2.3 Die aktuellen Preise und Rabatte sind der jeweils gültigen, zu der jeweiligen Marke gehörenden Preisliste zu entnehmen. Diese verstehen sich grundsätzlich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.4 Bei Änderungen von Preislisten gelten die neuen Bedingungen auch für die laufenden Aufträge, und zwar bei Preissenkungen sofort, bei Preiserhöhungen einen Monat später.
2.5 Eine Stornierung von Aufträgen ist möglich. Sie muss schriftlich bei onvista eingehen. Bei einer Stornierung bis zu 2 Wochen vor Schaltungsbeginn der Kampagne entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Ebenso, wenn es sich um eine Schaltung mit CPX-Abrechnung handelt. Bei einer Stornierung von Buchungen auf Basis einer TKP-Abrechnung weniger als 2 Wochen vor Schaltungsbeginn der Kampagne wird eine Bearbeitungsgebühr von 30% des Netto-Auftragswertes berechnet. Netto-Auftragswert im Sinne dieser AGB ist der originäre Auftragswert abzüglich aller seitens onvista gewährten Rabatte. Storniert der Auftraggeber solche Buchungen während der laufenden Kampagne, so berechnet onvista eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des zum Zeitpunkt der Stornierung und Beendigung der Schaltung der Online-Werbung noch nicht abgegoltenen Auftragswertes. Daneben wird der Preis für die bereits geschaltete Online-Werbung in Rechnung gestellt. Dabei wird der für das tatsächlich geschaltete und ausgelieferte Volumen geltende Rabattsatz zugrunde gelegt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Erfolgt die Stornierung einer Buchung auf Basis von Festpreis-Abrechnungen weniger als zwei Wochen vor dem Schaltungstermin, ist onvista berechtigt, dem Auftraggeber 100% des Netto-Auftragswertes in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Auftraggeber weist onvista nach, dass der Werbeplatz zu dem gebuchten Termin anderweitig verkauft werden kann. Im Falle einer anderweitigen Buchung ist onvista berechtigt, dem Auftraggeber die Differenz zwischen dem neuen und dem alten Netto-Auftragswert zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 30% des alten Netto-Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Bei einer Stornierung einer Kampagne mit CPX-Abrechnung fallen keine Stornierungsgebühren an. Beim Abbruch einer laufenden Kampagne wird der bereits ausgelieferte Gegenwert effektiv abgerechnet. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass bei onvista Aufwendungen oder Schäden in geringerer Höhe als nach den vorstehend ausgewiesenen Stornierungsgebühren und Bearbeitungsgebühren entstanden sind.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Es gilt die Vergütung gemäß der Auftragsbestätigung. Ist in der Auftragsbestätigung keine Vergütung bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Auftragsabschlusses gültigen Preise gemäß entsprechender Preisliste zu der jeweiligen Internetseite. Die genaue Abrechnung erfolgt i.d.R. zu Beginn des vereinbarten Schaltungszeitraumes. Bei Neukunden ist der erste Auftrag in jedem Fall per Vorauszahlung zu vergüten.
3.2 Bei Werbeschaltungen, die als „Cost per Click“ (CPC) abgerechnet werden, nimmt onvista für den im Werbeauftrag bestimmten Buchungszeitraum monatlich eine Zählung der auf die jeweiligen Werbeflächen erfolgten Clicks vor. Eine bestimmte Anzahl von Clicks pro Monat wird dabei nicht garantiert. Die Abrechnung der auf den jeweiligen Werbeflächen erfolgten Clicks wird monatlich zu Beginn des jeweiligen Folgemonats durch onvista ermittelt. Grundlage der Abrechnung sind dabei ausschließlich die Zahlen, die auf Basis der von onvista durchgeführten Zählung ermittelt werden. onvista hat das Recht, eine Kampagne jederzeit zu stoppen, wenn die Click-Rate der Werbefläche für onvista unwirtschaftlich ist.
3.3 Für die Rechtzeitigkeit des vom Auftraggeber zu zahlenden Rechnungsbetrages kommt es darauf an, dass der jeweils fällige Betrag am 10. Tag nach Rechnungsstellung durch onvista auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben ist.
4. Zahlungsverzug
4.1 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank erhoben. Wenn onvista eine höhere oder der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist, sind die Verzugszinsen höher oder niedriger anzusetzen.
4.2 onvista kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur vollständigen Bezahlung zurückstellen und für die restliche Auslieferung der Werbung Vorauszahlung verlangen. Auch während einer laufenden Werbeschaltung kann onvista die Auslieferung weiterer Werbung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung der Vergütung und dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig machen, soweit begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers vorliegen.
4.3 Der Auftraggeber darf gegen Vergütungsforderungen von onvista nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
5. Aufträge von Agenturen
5.1 Aufträge von Werbe-/Mediaagenturen werden nur für namentlich genau genannte Werbetreibende/Produktgeber angenommen. Eine Ausnahme hiervon ist die Schaltung von programmatischer Werbung. Hierbei ist es jedoch wichtig, dass die unter Ziffer 9 genannten Einschränkungen berücksichtigt werden. Die Werbung für die Produkte oder Dienstleistungen eines anderen als des bei der Buchung angegebenen Auftraggebers bedarf in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung von onvista. Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wird, kommt bei Aufträgen von Werbe-/Mediaagenturen der Vertrag im Zweifel zwischen onvista und der Werbe-/Mediaagentur selbst zustande.
5.2 onvista ist berechtigt, von der Werbe-/Mediaagentur einen Mandatsnachweis sowie einen Nachweis über den Agenturstatus zu verlangen.
5.3 Eine AE-Provision (Agenturprovision) von 15% auf das Rechnungsnetto (d.h. die Rechnungssumme ohne Mehrwertsteuer und nach Abzug von sonstigen Rabatten) kann für Aufträge, die über eine Werbe-/Mediaagentur erteilt werden, auf Anfrage gewährt werden. Die Gewährung der AE-Provision erfolgt nach eigenem Ermessen von onvista und setzt den ggf. von onvista verlangten Nachweis der Agenturtätigkeit gemäß Ziffer 5.2 sowie die Abrechnung gegenüber der Werbe-/Mediaagentur voraus. Ein Anspruch auf die AE-Provision besteht nicht.
5.4 Werbe-/Mediaagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden/Produktgebern an die Preislisten von onvista zu halten.
6. Schaltung von Werbeflächen
6.1 onvista stellt für die Schaltung von Werbeflächen eine oder mehrere technische Plattformen zur Verfügung bzw. nutzt die von Vermarktungspartnern bereitgestellte Plattform. Nur im Rahmen dieses technischen Standards ist die Schaltung von Werbeflächen möglich. Ein Erfolg der Werbefläche wird nicht garantiert.
6.2 Die Platzierung von Werbung ist ausschließlich auf den in der Preisliste zu der jeweiligen Internetseite ausgewiesenen Flächen und nach den dort beschriebenen Vorgaben oder nach individueller Absprache möglich.
6.3 onvista ist berechtigt, Werbung, die nicht als solche erkennbar ist, mit dem Hinweis „Werbung“ oder „Anzeige“ zu kennzeichnen.
7. Einstellung der Werbung
7.1 Die Anlieferung einwandfreier, geeigneter elektronischer Vorlagen muss bis spätestens 3 Werktage vor Schaltungsbeginn durch den Auftraggeber erfolgen. Die elektronischen Vorlagen müssen bei Anlieferung eindeutig und unverwechselbar gekennzeichnet sein und den aktuell abrufbaren technischen Spezifikationen von onvista entsprechen. Diese können Sie für die einzelnen Portale unter dem Navigationspunkt „Werbebuchungen” unter www.onvista-media.de einsehen.
7.2 Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die von ihm gelieferten Werbemittel frei von schadhafter Software (wie z.B. Viren, Trojaner oder Software, die aufgrund ihrer Programmierung oder Eigenschaften von onvista und/oder Dritten als schadhaft qualifiziert wird) sind und, dass die Werbemittel nur solche personenbezogene Daten (einschließlich Bilder, Fotos, Namen, etc.), die der Auftraggeber rechtmäßig erhoben und für Werbezwecken – unter Einbeziehung von onvista – verarbeiten darf. Der Auftraggeber ist verpflichtet, onvista etwaige Unregelmäßigkeiten in den Werbemitteln unverzüglich nach eigener Kenntniserlangung (auch schriftlich) mitzuteilen.
7.3 Folgende Dateiformate werden für die Werbebanner akzeptiert: JPG, GIF, HTML,5 BMP, PNG und Javascript redirect tags. Etwaige Abweichungen sind mit onvista schriftlich oder per E-Mail abzustimmen. Die Pflicht von onvista zur Aufbewahrung von Werbematerial endet 3 Monate nach der letztmaligen Verbreitung der Werbefläche.
7.4 Der Auftraggeber hat unverzüglich zu prüfen, ob die Werbung fehlerfrei veröffentlicht ist. Eventuelle Mängel sind innerhalb der ersten Woche nach Schaltungsbeginn zu rügen. Bei nachträglicher Reklamation trägt der Auftraggeber die Kosten der von ihm gewünschten Änderungen.
7.5 onvista übernimmt keine Gewähr für die vereinbarte Schaltung der Werbung, wenn die Anlieferung des Werbematerials nicht ordnungsgemäß, insbesondere verspätet oder in einem nicht abgestimmten Format oder ohne eindeutige Kennzeichnung, erfolgt. Wenn Werbeaufträge aus den genannten Gründen nicht mehr oder falsch durchgeführt werden, wird die vereinbarte Werbung dennoch vollumfänglich in Rechnung gestellt. Dem Auftraggeber stehen keine Ersatzansprüche zu. Der Auftraggeber trägt das Risiko bei der Übermittlung von Werbematerial.
7.6 Wird das Werbematerial bei Buchungen auf Basis von Festpreis-Abrechnungen verspätet oder nicht in einwandfreier geeigneter, elektronischer Vorlage vom Auftraggeber geliefert, und ist daher die Schaltung des Werbemittels nur zu einem späteren als dem vereinbarten Zeitpunkt möglich, wird sich onvista bzgl. der nachträglichen Schaltung mit dem Auftraggeber abstimmen und dessen Zustimmung einholen.
7.7 Sofern der Auftraggeber oder von ihm beauftragte Personen einen Zugang zum Content-Management System von onvista oder deren Kooperationspartner erhalten, sind die übermittelten Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Der Auftraggeber hat onvista sämtliche Schäden zu ersetzen und von jeder Haftung freizustellen, die aus sich aus einem unbefugten Zugriff Dritter resultieren; dazu gehören insbesondere, ohne Beschränkung darauf, Kosten der Sperrung und erneuten Einrichtung eines Zugangs zum Content Management System, Kosten zur Beseitigung von Datenschutzverletzungen (Art. 33, 34 DSGVO) und etwaiger Bußgelder.
8. Ablehnungsbefugnis
8.1 onvista behält sich vor, Werbeaufträge insgesamt oder einzelne Werbemittel aufgrund ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen oder bereits veröffentlichte Werbeflächen zu sperren. Solche Gründe sind insbesondere dann gegeben, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das gelieferte Werbemittel schadhafte Software im Sinne von Ziffer 7.2 enthält oder, dass Inhalte der Werbung gegen Gesetze, insbesondere spezielle gesetzliche Regelungen, wie z.B. das Heilmittelwerbegesetz, wettbewerbsrechtliche Vorschriften, behördliche Bestimmungen oder Rechte Dritter verstoßen oder deren Veröffentlichung für onvista und/oder deren Vermarktungskunden unzumutbar ist. Unzumutbarkeit ist insbesondere dann gegeben (ohne Beschränkung darauf), wenn
(a) die Inhalte das Ansehen von onvista und/oder deren Vermarktungskunden schädigen könnten. Hierzu zählen beispielsweise Informationen und Darstellungen, die zum Rassenhass aufstacheln, grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen schildern oder die geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen sowie Werbung für den Verkauf, die Miete und Nutzung von Waffen und pornografischen Inhalte;
(b) Werbung Zukunftsprognosen zu Einzelaktien enthält und in diesem Zusammenhang Kaufempfehlungen zum direkten Erwerb von Aktien über die Börse ausspricht; und/oder
(c) in grafischen Werbemitteln Personen durch Bildeinblendung und/oder Namensnennung prominent herausgestellt werden, die zum Zeitpunkt der Werbeschaltung für das werbende Unternehmen tätig sind.
8.2 Sofern ein vom Auftraggeber (oder dessen Kunden) beworbenes Produkt mit einem zeitgleich von onvista oder einem mit onvista verbundenen Unternehmen beworbenen Produkt direkt konkurriert oder konkurrieren würde, können beide Parteien jederzeit verlangen, dass der Schalttermin des Werbeauftrags des Kunden vorverlegt oder nachgeholt wird. Zudem steht es jeder der Parteien frei, von dem jeweiligen Auftrag zurücktreten. Bis dahin geleistete Zahlungen werden, soweit das Auftragsvolumen nicht bereits verbraucht ist, von onvista zurückerstattet. Bei Vertragsschluss gewährte Rabatte oder sonstige Vorteile des Kunden bleiben bestehen.
8.3 onvista kann insbesondere auch eine bereits veröffentlichte Werbefläche zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte der Werbefläche oder der unter der Link-Adresse zu findende Inhalte vornimmt, und hierdurch die Voraussetzungen von Ziffer 9.1 erfüllt werden.
8.4 Die Ablehnung oder Sperrung eines Werbeauftrages wird dem Auftraggeber durch onvista mitgeteilt.
9. Haftung des Auftraggebers und Rechtegewährung
9.1 Bei der Gestaltung der Werbeinhalte und der unter der Link-Adresse zu findenden Inhalte und bei der Gestaltung sonstiger von onvista bereitgestellten Werbeflächen (z.B. Microsites, Vergleichstools) fällt die Beachtung des Wettbewerbsrechts, des Datenschutzrechts, nationaler und internationaler Urheber- und sonstiger Schutzrechte sowie weiterer etwa einschlägiger spezieller Bestimmungen, wie z.B. kredit-, bank- und wertpapierhandelsrechtlicher oder heilmittelwerberechtlicher Bestimmungen, in die alleinige Verantwortlichkeit des Auftraggebers, außer die Parteien haben eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO auf Basis separater Vereinbarung vereinbart. Der Auftraggeber garantiert, eine etwa erforderliche Erlaubnis zur Vermittlertätigkeit bezüglich der auf den Webseiten von onvista beworbenen Produkte zu besitzen und während der Laufzeit des Werbeauftrags aufrechtzuerhalten.
9.2 Der Auftraggeber überträgt onvista sämtliche Rechte, die für die Durchführung des Werbeauftrags notwendig sind. Dazu gehören insbesondere die Rechte für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich im Internet erforderlicher urheberrechtlicher Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstiger Rechte, insbesondere das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf. Sämtliche Rechte werden zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang übertragen. Der Auftraggeber garantiert, dass er alle zur Schaltung der Werbeinhalte erforderlichen Rechte besitzt und zur Übertragung der vorgenannten Rechte befugt ist.
9.3 Sofern der Auftraggeber durch Verwendung spezieller Techniken, wie z.B. den Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung seiner Werbemittel auf den von onvista vermarkteten Internetseiten sammelt oder gewinnt, ist der Auftraggeber bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten für die Einhaltung des geltenden Datenschutzrechts gem. DSGVO verantwortlich.
9.4 Der Auftraggeber stellt onvista und deren Vermarktungskunden von allen Ansprüchen wegen Verletzung vorgenannter Rechte und gesetzlicher Bestimmungen frei, welche von Dritten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Werbeflächen und/oder der unter der Link-Adresse zu findenden Inhalte Vermittlungserlaubnis und/oder aufgrund der Lieferung schadhafter Werbemittel im Sinne der Ziffer 7.2 gegen onvista und/oder deren Vermarktungskunden geltend gemacht werden. Der Auftraggeber haftet allein für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen. Der Auftraggeber erstattet onvista und/oder deren Vermarktungskunden die in diesem Zusammenhang entstehenden Aufwendungen und Kosten der Rechtsverteidigung, soweit diese angemessen sind. Dies gilt nicht, sofern und soweit feststeht, dass onvista und/oder deren Vermarktungskunden ein Mitverschulden zur Last fällt. Darüber hinaus ist onvista zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt. Im Falle der Lieferung schadhafter Werbemittel gilt dies auch für mittelbar verursachte Schäden. onvista ist berechtigt, mit den vorgenannten Ansprüchen aufzurechnen. Im Fall einer Inanspruchnahme wird onvista den Auftraggeber unverzüglich informieren.
9.5 Sofern der Auftraggeber, in welcher Form auch immer, anonyme oder personenbezogene Daten aus der Schaltung seiner Werbemittel auf den von onvista vermarkteten Internetseiten erhält, darf der Auftraggeber diese Daten ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Kampagne und, sofern es sich bei dem Auftraggeber um eine Werbe-/Mediaagentur handelt, ausschließlich für dessen konkreten Werbekunden, der die Schaltung der jeweiligen Kampagne beauftragt hat, auswerten. Die Auswertung darf nur die anonymen und personenbezogenen Daten umfassen, die durch Werbeschaltungen auf den von onvista vermarkteten Internetseiten generiert worden sind. Darüber hinaus ist dem Auftraggeber jede Verarbeitung, Nutzung und/oder Weitergabe sämtlicher Daten aus der Schaltung seiner Werbemittel auf den von onvista vermarkteten Internetseiten untersagt. Insbesondere darf der Auftraggeber diese Daten nicht für andere Zwecke speichern, auswerten, anderweitig nutzen und/oder an Dritte weitergeben. Dieses Verbot umfasst insbesondere auch die Erstellung und Verwendung von Nutzungsprofilen. Sofern der Auftraggeber für die Lieferung von Werbemitteln auf von onvista vermarkteten Internetseiten Systeme Dritter einsetzt, garantiert er, dass auch diese Systembetreiber die Bestimmungen dieser Ziffer 10.5 einhalten.
9.6 Verstößt der Auftraggeber gegen Ziffer 9.5, berechtigt dies onvista in jedem Einzelfall zur Geltendmachung einer Vertragsstrafe in Höhe der bis zu 10-fachen Vergütung gemäß dem Werbeauftrag, aus dem die unzulässige Datennutzung erfolgt. Die Geltendmachung eines höheren Schadens, auf den eine Vertragsstrafe dann anzurechnen wäre, sowie das Recht von onvista zur fristlosen Vertragskündigung aus wichtigem Grund bleiben hiervon unberührt. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass der onvista entstandene Schaden geringer ist.
10. Gewährleistung von onvista
10.1 onvista gewährleistet Schaltungen der Werbeflächen auf den einvernehmlich festgelegten Internetseiten bzw. bestimmten Bereichen der jeweiligen Internetseiten oder den Apps sowie eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Werbeflächen.
10.2 Die Durchführung eines Werbeauftrags, der aus redaktionellen Gründen, wegen höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse ausfällt, kann nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt werden. Dies wird dem Auftraggeber zuvor mitgeteilt. Gleiches gilt, wenn die Werbeschaltung in ein anderes als das vorgesehene Umfeld eingebettet werden soll. Widerspricht der Auftraggeber der vorgesehenen Änderung nicht schriftlich innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach Mitteilung durch onvista, gilt dies als Einverständnis des Auftraggebers. Für den Fall, dass die Werbeschaltung weder vorverlegt noch nachgeholt werden kann oder der Auftraggeber der Einbettung in ein anderes Umfeld widerspricht, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückzahlung der bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Zahlungen, soweit das Auftragsvolumen nicht bereits verbraucht ist. Die Produktionskosten der Werbeflächen werden nicht erstattet.
10.3 Sofern im Auftrag keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gewährleistet onvista dem Auftraggeber das im Auftrag festgelegte Volumen an AdImpressions für den jeweils festgelegten Zeitraum. onvista bedient sich zur Schaltung der Werbeaufträge eines technischen Dienstleisters oder platziert die Werbeformate über eigene Anwendungen bzw. direkt integriert auf den vermarkteten Plattformen. Das Reporting findet gemäß der jeweils von onvista und dem Auftraggeber genutzten technischen Instanz statt und stellt die zwischen onvista und dem Auftraggeber gültige Grundlage für die Berechnung des ausgelieferten Volumens dar; bei Zweifeln und Abweichungen in den gemessenen AdImpressions gelten diejenigen des onvista. Bei Unterlieferung findet eine Verrechnung unter Berücksichtigung der jeweiligen Tausend-Kontakt-Preise statt. Sollte eine von onvista garantierte Anzahl an AdImpressions nach dieser Verrechnung noch nicht erfüllt sein, erhält der Auftraggeber eine Nachlieferung oder Gutschrift.
11. Haftung von onvista
11.1 onvista haftet nicht für die Inhalte der von ihr vermarkteten Seiten Dritter. Verantwortlicher i.S.d. RStV, bzw. des DDG für die Inhalte der Internetseiten ist der jeweilige Betreiber.
11.2 onvista haftet für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. onvista haftet jedoch unbeschränkt sowie für jedes Verschulden bei Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, bei Abgabe einer Garantie, im Falle einer gesetzlich zwingenden Haftung oder bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit eine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von onvista.
11.3 Mit Ausnahme der Regelung in Ziffer 11.2 ist die Haftung von onvista für höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse ausgeschlossen.
12. Sonstiges
12.1 onvista ist berechtigt, einzelne oder alle Rechte und Pflichten aus den Werbeaufträgen an andere verbundene Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff AktG zu übertragen.
12.2 Änderungen dieser AGB werden wirksam, wenn onvista die Änderung dem Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail mitteilt und der Auftraggeber der Änderung nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung widerspricht. Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag der Schriftform.
12.3 Diese AGB unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln. Der Auftraggeber kann jedoch auch vor jedem anderen für ihn zuständigen Gericht verklagt werden. 12.4 Partei ist verpflichtet, alle Dokumente, Daten und Informationen aus dem Geschäftsbereich der anderen Partei (einschließlich des Inhalts dieser AGB), die ihr im Rahmen dieser AGB und zugehöriger Aufträge bekannt gemacht werden, als vertraulich zu behandeln („Vertrauliche Informationen“). Die Vertraulichkeitsverpflichtung umfasst alle Vertraulichen Informationen, die der anderen Partei vor dem Abschluss eines Auftrag offengelegt wurden, und bleibt auch nach dessen Beendigung bestehen. Vertraulichkeitsverpflichtungen gemäß dieser Ziffer 12.4 gelten nicht, soweit die vertraulichen Informationen (a) der empfangenden Partei vor der Offenlegung bereits nachweislich bekannt waren; (b) der Öffentlichkeit bekannt oder allgemein zugänglich waren, ohne gegen die Vertraulichkeitsverpflichtung gemäß dieser Ziffer 12.4 zu verstoßen; (c) gleichwertig sind mit Informationen, die der empfangenden Partei zu irgendeinem Zeitpunkt von einem autorisierten Dritten offengelegt oder zur Verfügung gestellt wurden; (d) empfangende Partei einer gesetzlichen Verpflichtung oder gerichtlichen/behördlichen Anordnung zur Offenlegung unterliegt; oder (e) onvista die vertraulichen Informationen innerhalb seiner verbundenen Unternehmen (im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz) offenlegt.
12.5 Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen davon unberührt.
Stand: 01. Januar 2025